Wer in eine denkmalgeschützte Immobilie investiert, erfreut sich nicht nur an der Einzigartigkeit seiner Erwerbung, sondern wird obendrein vom Staat für sein Engagement belohnt. Denn für die steuermindernde Abschreibung der Kosten gelten bei anerkannten Denkmalschutz-Objekten besondere Regeln.
So können Vermieter die Sanierungs- und Modernisierungskosten innerhalb von zwölf Jahren zu 100 Prozent absetzen, Eigennutzer können es zu 90 Prozent in zehn Jahren.
Grob gerechnet, bekommen Käufer, die den deutschen Spitzensteuersatz zahlen, auf diese Weise im Laufe von 10-12 Jahren bis zu ein Drittel ihrer Investition vom Finanzamt rückvergütet.
Da inzwischen kaum noch verbliebene steuerliche Förderungen bei Kapitalanlagen existieren, ist das Interesse an denkmalgeschützten Immobilien entsprechend hoch. Allerdings gilt es bei diesem Modell, zahlreiche Bestimmungen und Details zu beachten, um nicht den gewünschten Steuerspar-Effekt zu gefährden.
Wir koordinieren unsere Projekte in enger
Zusammenarbeit mit den Denkmalschutzbehörden, um unseren Kunden diese Arbeiten abzunehmen und zu
bestmöglichen Ergebnissen zu führen.
Vertrauen Sie auch hier unserer Erfahrung!
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