Das Gut Steinstrass ist ein historischer Vierkant-Hof, der von ca. 1725 bis 2005 bewirtschaftet wurde. Neben einigen weiteren Höfen entlang der Oberdorfstraße gehört das Gut zu den „Horbacher Höfen“, die auf eine Schenkung aus dem Jahr 1215 zurückgehen. Zeitweise lebte hier eine Klostergemeinschaft. Seine Namensgebung dürfte auf eine auf die alte Römerstraße zurückgehen, welche die westliche Begrenzung des Gutsgeländes bildet. Im Keller des Gebäudes befindet sich nach Überlieferungen die Quelle des Horbachs. Das Gut Steinstrass steht unter Denkmalschutz.
Im Gut Steinstrass entstehen 17 Wohneinheiten im Haupthaus und in den ehemaligen Wirtschaftsgebäuden. In enger Zusammenarbeit mit der Denkmalbehörde transformieren wir die historischen Backsteinbauten zu einem Kleinod der Wohnkultur. Mit teilweise bis zu fünf Meter hohen Räumen und mit scheunentorgroßen Glasflächen ist für eine solche Großzügigkeit gesorgt, wie man sie in Stadthäusern nirgendwo findet. Dennoch bietet jede Einheit der Hofanlage auf mehreren Ebenen Schlaf- oder Arbeitsräume von anheimelnder Privatheit. Elegante Treppenaufgänge in schickem Design führen von der einen Wohnwelt in die andere. Alle Wohnungen haben die unvergleichliche Anmutung eines historischen Ortes. Die hier vorhandene Originalsubstanz verschafft ein Ambiente, das sich – auch wenn es immer wieder versucht wird – nicht durch Retro-Deko-Elemente künstlich erzeugen lässt.
Das Gut Steinstrass liegt am Ende der Oberdorfstraße, von Wiesen und Feldern umgeben, am Südende des Dorfes Horbach unweit der niederländischen Grenze im Stadtteil Richterich. Durch seine gute Anbindung zum Zentrum (nur ca. 10 km) und zur Autobahnauffahrt Laurensberg (A4, ca. 6 km) bietet es eine Kombination aus idyllischem Landleben mit Stadtnähe.
Wer in eine denkmalgeschützte Immobilie investiert, erfreut sich nicht nur an der Einzigartigkeit seiner Erwerbung, sondern wird obendrein vom Staat für sein Engagement belohnt. Denn für die steuermindernde Abschreibung der Kosten gelten bei anerkannten Denkmalschutz-Objekten besondere Regeln.
So können Vermieter die Sanierungs- und Modernisierungskosten innerhalb von zwölf Jahren zu 100 Prozent absetzen, Eigennutzer können es zu 90 Prozent in zehn Jahren.
Grob gerechnet, bekommen Käufer, die den deutschen Spitzensteuersatz zahlen, auf diese Weise im Laufe von 10-12 Jahren bis zu ein Drittel ihrer Investition vom Finanzamt rückvergütet.
Da inzwischen kaum noch verbliebene steuerliche Förderungen bei Kapitalanlagen existieren, ist das Interesse an denkmalgeschützten Immobilien entsprechend hoch. Allerdings gilt es bei diesem Modell, zahlreiche Bestimmungen und Details zu beachten, um nicht den gewünschten Steuerspar-Effekt zu gefährden.
Wir koordinieren unsere Projekte in enger
Zusammenarbeit mit den Denkmalschutzbehörden, um unseren Kunden diese Arbeiten abzunehmen und zu
bestmöglichen Ergebnissen zu führen.
Vertrauen Sie auch hier unserer Erfahrung!
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